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Urheberrecht

Das Urheberrecht schützt geistige und künstlerische Leistungen, z. B. Kompositionen, Gemälde, Skulpturen, Texte, Theaterinzenierungen, Fotografien, Filme, Rundfunksendungen, Musik- und Tonaufnahmen. Ein urheberrechtlicher Schutz entsteht, wenn die geistige oder künstlerische Leistung eine angemessene Schöpfungshöhe aufweist, also vereinfacht ausgedrückt 'kreativ' genug ist. Fehlt dies, bleibt das Werk gemeinfrei d. h. der Urheber hat keinen Anspruch auf einen Schutz. Das Urheberrecht muss nicht angemeldet werden, es entsteht im Moment der Schaffung.

Dem Urheber steht das Recht der Verwertung seines Werkes zu: das umfaßt Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung, öffentliche Wiedergabe und Bearbeitung des Werkes. Er darf die Rahmenbedingungen der Verwertung festlegen, hat somit das Recht auf die Erstveröffentlichung und auf die erste Inhaltsmitteilung. Zudem ist die Urheberrechtsbezeichnung geschützt. Der Urheber kann die Enstellung eines Werkes verbieten.

Soweit ein Auszug aus: www.wikipedia.de

We sich fragt was das für Ihn oder die Gemeinde bezüglich Nutzung und Aufführung von Liedern bedeutet, der kann sich an die CCLI wenden. Hier kann man bezüglich Urheberrecht und den damit verbundenen Themen vor allem für den christlichen Bereich proffesionell beraten werden.

 

www.ccli.de

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